
Corona-Informationen
An dieser Stelle veröffentlichen wir die gesetzlichen Bestimmungen, die für unsere Konzerte gelten.
Grundlage hierfür ist die Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen in der jeweils gültigen Fassung.
Derzeit ist ein Konzertbesuch ohne Einhaltung besonderer Regeln möglich. Am Einlass werden wir lediglich Ihr Ticket (und falls Sie ein ermäßigtes Ticket erworben haben, zusätzlich Ihren Ermäßigungsnachweis) kontrollieren.
Auch eine Maskenpflicht besteht nicht. Wir empfehlen Ihnen aber, freiwillig eine Maske zu tragen, wenn Sie sich in der Nähe anderer Personen befinden.
Bitte verzichten Sie unbedingt auf den Konzertbesuch, wenn Sie sich nicht wohlfühlen und eine COVID-19-Symptomatik (Husten, Fieber, Schnupfen, Halsschmerzen, allgemeine Schwäche, Durchfall, Geruchs- oder Geschmacksstörung) aufweisen.
Da sich die Regeln jederzeit ändern können, bitten wir Sie, kurz vor Ihrem Konzertbesuch noch einmal hier vorbei zu schauen.

Die nächsten Konzerte
So
12.
Februar
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16.00 Uhr
Schlosskirche
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Künstlerischer Leiter: Andreas Spering